Die Durchsetzung von Ansprüchen nach einem Verkehrsunfall gegenüber Haftpflichtversicherern bilden einen Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Spangenberg, der u. a. aus diesem Grunde Fachanwalt für Verkehrsrecht ist.
Eine hohe Zahl von Verkehrsunfällen werden jährlich von Rechtsanwalt Spangenberg bearbeitet. Das Angebot der professionellen anwaltlichen Vertretung richtet sich ausdrücklich nicht nur an Privatpersonen, sondern aufgrund der hiesigen Spezialisierung auch an Fuhrparkleiter und mittelständische Fuhrunternehmen.
Grundsätzlich ist es so, dass nach einem Verkehrsunfall der Geschädigte mit einer Vielzahl von Problemen zu kämpfen hat:
Das Fahrzeug ist beschädigt, die Versicherungen müssen informiert und zumeist muss auch ein Gutachter beauftragt werden. Gegebenenfalls liegt auch eine körperliche Verletzung als Unfallfolge vor und Schmerzensgeld steht an.
Sie müssen zudem bei Einschaltung eines Rechtsanwalts bei unverschuldetem Unfall für die außergerichtliche Schadenregulierung keine Kostenbelastung befürchten. Im Umfang der durchgesetzten Ansprüche muss nämlich die gegnerische Versicherung für die dabei entstehenden Anwaltskosten aufkommen.
Wenn Sie eine Verkehrsrechtschutzversicherung haben, ist das umso besser. Aber für die außergerichtliche Regulierung wird die nicht gebraucht. Sie kann jedoch dann nützlich werden, wenn die gegnerische Versicherung – so etwas kommt durchaus häufiger vor – trotz klarer Rechtslage nicht alles reguliert.
Das sind zum Beispiel die Nutzungsausfallentschädigung, die Wertminderung, die Schadenspauschale, aber auch Ansprüche wegen persönlicher Gegenstände, die bei dem Unfall beschädigt wurden oder auch die Höhe des Schmerzensgeldes.
Sie sollten also einen erfahrenen Spezialisten im Verkehrsrecht beauftragen und nicht „irgendeinen“ Rechtsanwalt, der diverse andere Rechtsgebiete abdeckt. So sieht es auch das Amtsgericht Dinslaken, Urteil vom 16.9.2010, Az. 30 C 82/10:
„Die Schadenregulierung ist aufgrund der umfassenden und differenzierten Rechtsprechung für einen nicht Rechtskundigen schwer überschaubar. (...). Der Geschädigte muss sich grundsätzlich nicht darauf verweisen lassen, erst ohne Hinzuziehung einer in der Unfallabwicklung geübten Anwaltskanzlei selbst die eintrittspflichtige Versicherung anzuschreiben und Schadenspositionen zusammenzustellen“.
Letztlich sollte der Anwalt von Anfang an eingeschaltet werden.
Denn die „Schauen wir doch erst mal, wie die Versicherung reagiert-Methode“ führt in vielen Fällen zu nichts anderem, als zu einer Zeitverzögerung. Klare Linie von Anfang an führt meistens zu einem schnelleren Ergebnis, zumal zum Teil regulierte Unfallsachen (bei denen dann häufig nur noch Restpositionen ausstehen) von erfahrenen Anwälten nicht übernommen werden.
Auf Wunsch wird Ihnen auch ein erfahrener KfZ-Schaden-Gutachter von hier aus vermittelt:
Das Gutachten kann auch einem Unfallanalytiker dienen, um aus den Bildern herauszulesen, wer sich in welche Richtung bewegt hat oder wer gestanden hat (Stichwort: Parkplatzunfall, Unfall im Begegnungsverkehr).
Eine schleppende Abwicklung des Schadensfalles kann durch die frühzeitige Beauftragung eines auf das Unfallrecht spezialisierten, erfahrenen Rechtsanwaltes verhindert werden, nötigenfalls auch mittels Durchsetzung der Ansprüche im Gerichtswege (nachfolgend ausgewählte, von Rechtsanwalt Spangenberg erzielte Entscheidungen):
Teilweise geht es aber auch darum, zu Unrecht erhobene Forderungen von Versicherern erfolgreich abzuwehren, wie bei dem dem
zugrundeliegenden Fall geschehen, in dem der Versicherer den Mandanten zu Unrecht in Regress nahm und mit seiner Klage von über 4.400,00 € letztlich scheiterte.
In jüngster Zeit lassen es Versicherungsunternehmen immer häufiger 'drauf ankommen', ob ein Unfallgeschädigter seine nicht streitigen Ansprüche auch gerichtlich geltend macht, um bei entsprechender Klageerhebung sofort zu zahlen, so wie auch in diesem Falle geschehen, der beim Amtsgericht Cloppenburg anhängig war
Geben Sie gegenüber der gegnerischen Versicherung und auch gegenüber der Polizei keine voreilige Unfallschilderung und erst recht kein Schuldanerkenntnis ab. Die selbst erstellte Unfallschilderung kann missverständlich sein.
Besser ist es, dem Rechtsanwalt den Unfall zu schildern, damit er Ihre Angaben in einwandfreier Form mitteilen kann.
Das Schadenrecht wird immer komplizierter, das Regulierungsverhalten der Versicherer immer unberechenbarer. Aus einem Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 29.6.2009, Az. 431 C 2044/09, denn deutlicher kann man es nicht sagen:
„Entgegen der Auffassung der Beklagten ist nach Auffassung des seit fast 30 Jahren mit Verkehrsunfallhaftpflichtfragen befassten Richters jede Verkehrsunfallgeschädigte gut beraten, die Regulierung selbst kleiner Schäden wie der vorliegend angemeldeten und dann auch regulierten 645,13 Euro Sachschadenersatz von Anfang an in die Hand eines erfahrenen Rechtsanwalts zu geben. (…) Schließlich gebietet es der Grundsatz der Waffengleichheit, dass auch der geschäftserfahrene Geschädigte sich durch Beauftragung eines Rechtsanwalts Augenhöhe im Verhältnis zur gegnerischen Versicherung beschaffen darf. Die Versicherungswirtschaft hat es sich mit einem Teil Ihres Regulierungsverhaltens der letzten Jahre selbst zuzuschreiben, wenn Geschädigte ihr nicht mehr vertrauen und von Anfang an anwaltlichen Rat suchen.“
Hinweis:
Soweit Sie mit dieser Kanzlei per E-Mail kommunizieren möchten, ist darauf hinzuweisen, dass nicht verschlüsselter E-Mail-Verkehr - dem BSI zufolge - nicht als sicher bezeichnet werden kann.