*Die Führung von Fachanwaltstiteln ist - ähnlich wie bei Ärzten der Facharzttitel - gesetzlich streng geschützt und an zahlreiche, hohe Voraussetzungen gebunden, nämlich an eine tiefgreifende Ausbildung mit entsprechenden Prüfungen, jährliche Weiterbildungen und an nachgewiesene Kenntnisse und Erfahrungen in den jeweiligen Rechtsgebieten, im Verkehrsrecht u. a. 160 Fälle, von denen mindestens 60 Fälle Gerichtsverfahren sein müssen (§§ 5 k, 14 d FAO - Fachanwalt für Verkehrsrecht, §§ 5 r, 14 k FAO - Fachanwalt für Informationstechnologierecht). Rechtsanwalt Spangenberg ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und zugleich Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht).