Rechtsanwalt Kurt Spangenberg, Fachanwalt für Verkehrsrecht und IT-Recht
Profilierter
Fachanwalt für
Verkehrsrecht
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Als bundesweit tätiger Fachanwalt für Verkehrsrecht* mit über 20 Jahren Berufserfahrung als Rechtsanwalt vertrete ich Ihre Interessen in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten - kompetent, engagiert und erfolgsorientiert.
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Erwartung & Expertise
Bei Beauftragung eines Rechtsanwaltes im Verkehrsrecht erwarten Sie eine realistische und versicherungsunabhängige Einschätzung Ihrer Chancen und Risiken, sowie überdurchschnittliche Rechtskenntnisse und große Berufserfahrung für die Durchsetzung Ihrer Interessen. Rechtsanwalt Spangenberg arbeitet seit vielen Jahren hoch spezialisiert als Fachanwalt für Verkehrsrecht und verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Bearbeitung von Verkehrsmandaten bei
Rückabwicklung von KfZ-Kaufverträgen (z. B. Gewährleistungsansprüche nach Kauf)
Ordnungswidrigkeiten (z. B. Vorwurf Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Abstandsverstoß, Überladung, Fahrzeiten)
Straftaten (z. B. Vorwurf der Trunkenheit, Unfallflucht, Körperverletzung, Fahren ohne Fahrerlaubnis)
Unfälle (z. B. Schadensersatz, Wertminderung, Schmerzensgeld)
Führerscheinangelegenheiten (z. B. Fahreignungsgutachten, MPU (nach Alkohol- oder BTM-Fahrt), Anerkennung EU-Führerschein).
Sowohl die Beratung, als auch die Vertretung durch Rechtsanwalt Spangenberg ist durch Kompetenz, Effizienz und Pragmatismus geprägt. Zu seinen zahlreichen, seit vielen Jahren auch bundesweit vertretenen Mandanten zählen neben Privatpersonen, Berufskraftfahrern und Fuhrunternehmen auch Autohäuser, die sich in verkehrsrechtlichen Belangen professionell und ergebnisorientiert vertreten lassen und dennoch darauf vertrauen möchten, dass die Kosten von Ihrer Rechtsschutzversicherung (soweit notwendig) übernommen werden. Es bestehen zudem Kooperationen mit renommierten Verkehrsgutachtern, hochqualifizierten Verkehrspsychologen (u. a. in Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen wichtig) und - überregional - mit im Verkehrsrecht hochspezialisierten Kollegen.
⚔️Veröffentlichte Gerichtsentscheidungen⚔️
Auf einschlägigen Online-Portalen, u. a. auf der nicht nur bei Juristen viel beachteten und hochfrequentierten Website www.burhoff.de - betrieben von dem für seine Standardwerke (u. a. 'Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren', 'Messungen im Straßenverkehr') bekannten Richter am Oberlandesgericht Hamm a. D. Detlef Burhoff - finden sich die Veröffentlichungen ausgewählter, von Rechtsanwalt Spangenberg zugunsten seiner Mandanten in den letzten Jahren erstrittener Entscheidungen:
Oberlandesgericht Oldenburg , Beschluss vom 26.11.2024 - 2 ORbs 172/24
Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 14.10.2024 - 3 ORbs 117/24
Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 07.05.2024 - 2 ORbs 63/24
Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 12.03.2024 – 2 ORbs 32/24
Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 15.02.2024 - 2 ORbs 22/24
Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 21.12.2023 - 2 ORbs 208/23
Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 14.11.2023 - 2 ORbs 194/23
Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 09.11.2023 - 2 ORbs 188/23
Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 10.11.2021 - 4 Rb 26 Ss 897/21
Landgericht Oldenburg, Beschluss vom 03.02.2022 - 2 Qs 40/22
Amtsgericht Oldenburg, Beschluss vom 03.11.2021 - 29 OWi 775 Js 56106/20 (342/21)
Amtsgericht Oldenburg, Beschluss vom 28.06.2021 - 29 OWi 775 Js 56106/20 (342/21)
Amtsgericht Aurich, Urteil vom 14.10.2020 - 6 OWi 210 Js 14352/20 (133/20)
Amtsgericht Meppen, Urteil vom 17.06.20 - 3 C 372/20 (auf dem Fachportal 'Unfallregulierung effektiv' des IWW Instituts)
Amtsgericht Osnabrück, Beschluss vom 31.01.2019 - 206 OWi 13/19).
In der überörtlichen Tagespresse wurde Rechtsanwalt Spangenberg zudem u. a. im Weser-Kurier (Bremen) vom 15.04.2021 im Zusammenhang mit einem jahrelang von vielen Gerichten für zuverlässig erachteten Geschwindigkeitsmessgerät erwähnt:
"Schon seit Längerem weiß Kurt Spangenberg, Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Cloppenburg, um die Unzuverlässigkeit der Leivtec-XV3-Geräte. Diese hätten bei Vergleichsmessungen mit anderen Fabrikaten bis zu acht Stundenkilometer mehr angezeigt. „Das kann den Unterschied ausmachen zwischen Fahrverbot und kein Fahrverbot“, betont Spangenberg."
In einem Artikel der Nordwestzeitung vom 11.05.2021wird von einer von Rechtsanwalt Spangenberg erstrittenen Wiederaufnahmeentscheidung nach (Fehl-)Urteil mit Fahrverbot infolge fehlerhaftem Geschwindigkeitsmessgerät berichtet:
Zudem wird Rechtsanwalt Spangenberg von der Stiftung Warentest bei Widerrufen im Rahmen der Rückabwicklung von Auto-Kreditverträgen empfohlen unter der Rubrik
Vielen Dank für Ihre Empfehlungen..👍
Vorwurf: Geschwindigkeitsüberschreitung - Messgerät: ES 3.0 (oder auch: Anwalt zu schnell unterwegs?)