Rechtsschutzversicherung - macht das Sinn*? 🕵️

Rechtsanwalt Spangenberg rechnet als nicht vertraglich gebundener, und damit als vertragsfreier Rechtsanwalt mit allen am Markt befindlichen Rechtsschutzversicherungsgesellschaften ab.  Die Abrechnung erfolgt zumeist unkompliziert, reibungslos und ohne Meinungsverschiedenheiten.

Es bestehen zwischen Rechtsanwalt Spangenberg und den diversen Rechtsschutzversicherern keine Ihren Versicherungsschutz möglicherweise beeinträchtigende vertragliche Rahmenvereinbarungen. 

Dies bedeutet, dass Rechtsanwalt Spangenberg lediglich von Ihren Weisungen als Mandant oder Mandantin abhängig ist, nicht jedoch von den Vorgaben, die Rechtsschutzversicherer gegenüber ihren durch diese Rahmenvereinbarungen gebundenen 'Vertragsanwälten' machen oder machen können. 

Da sich für die Versicherungsgesellschaft eine vom Vertragsanwalt zu beachtende Begrenzung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit betriebswirtschaftlich 'rechnet', erlassen einige Versicherer den sogenannten Selbstbehalt, wenn sich der Mandant mit dem von der Versicherung empfohlenen 'Vertragsanwalt' zufrieden gibt. Üblicherweise findet sich dann der Hinweis im Schreiben des Versicherers, wonach sich der Versicherungsnehmer gerne an den dort aufgelisteten Rechtsanwalt XY wenden mag.  Ob und inwieweit dieser Vertragsanwalt des Versicherers ein Spezialist ist auf dem angefragten Rechtsgebiet, möglicherweise sogar ein Fachanwaltstitel vorliegt, bleibt mitunter unerwähnt. 

Der im Schreiben der Versicherung aufgelistete Rechtsanwalt ist jedenfalls üblicherweise der Vertragsanwalt Ihres Rechtsschutzversicherers, auch wenn dieser nicht als solcher von der Versicherung bezeichnet wird, er sich Ihnen gegenüber üblicherweise nicht als der Vertragsanwalt zu erkennen gibt und es für Sie unklar ist (und bleiben wird), welche Vertragsbeziehungen vorliegen und insbesondere, ob und ggfls. welche Beschränkungen zwischen Ihrer Rechtsschutzversicherung und ihm als deren Vertragsanwalt bestehen. 

Sie sollten sich jedoch - so Sie sich für diesen Vertragsanwalt Ihres Rechtsschutzversicherers entscheiden - im Klaren darüber sein, dass dieser Vertragsanwalt bei einigen Rechtsschutzversicherern - wie beispielsweise bei der ARAG SE - eine teils deutlich geringere Vergütung erhält, als ein vertraglich freier Rechtsanwalt und damit zumindest nicht auszuschließen ist, dass sich dies insbesondere auch auf Arbeitseinsatz, Motivation, die Bereitschaft eine Deckungszusage für eine im Interesse des Mandanten liegende Begutachtung (in Ordnungswidrigkeitenverfahren) durchzusetzen und insbesondere den Ehrgeiz, den Fall erfolgreich abzuschließen, auswirken kann. 

Ein Beispiel mag dies verdeutlichen:  

Von dem Bäcker, der seine Brötchen üblicherweise für 50 Cent/Stück verkauft, wird niemand ernsthaft erwarten, dass diejenigen, für die er aufgrund einer Vertragsbindung lediglich 30 Cent/Stück erhält, auch nur annähernd die gleiche Größe und gleiche Qualität aufweisen. 


*So finden auch Sie die richtige Rechtsschutzversicherung

Soweit Sie auf der Suche nach einer Rechtsschutzversicherung sind, mit der auch Anwälte gerne zusammenarbeiten, bietet sich unbedingt ein Blick auf die Ergebnisse der Stiftung Warentest aus dem Jahre 2022 an, wonach ADAC, Zürich, Concordia und andere Versicherungsgesellschaften gut abschnitten und von den dort befragten Anwälten empfohlen wurden, während andere Versicherer einen weniger guten Ruf unter den Anwälten hatten. 

Hier ein Auszug zu den Ergebnissen der Stiftung Warentest aus dem Anwaltsblatt 'Anwaltsbefragung: Welcher Rechtsschutzversicher ist beliebt? vom 17. Mai 2022':

'Der ADAC heimste bei den Anwältinnen und Anwälten, die mit ihm schon zusammen gearbeitet haben, die meisten positiven Bewertungen ein (82,6 Prozent bei 172 Antworten). Damit konnte er seine Spitzenposition, die er bereits bei der letzten Stiftung Wartentest-Befragung 2019 eingenommen hatte, halten (2019: 87,9 Prozent bei 165 Antworten). Dicht im Ranking folgen dem ADAC die Zurich (81 Prozent bei 82 Antworten), Concordia (78 Prozent bei 90 Antworten), Ergo (ebenfalls 78 Prozent bei 207 Antworten) und Allianz (76 Prozent bei 290 Antworten). [...] Fehlende Kulanzbereitschaft bei Advocard und ARAG SE nahmen jeweils 42 Anwälte zum Anlass für eine (eher) negative Bewertung'.

Auch ist auf deutliche Leistungsunterschiede in den jüngeren Versicherungsbedingungen bei der Übernahme von Verfahrenskosten (Gutachterkosten) hinzuweisen. So nehmen einige (wenige) Rechtsschutzversicherer (u. a. Advocard und ARAG SE) nach Auskunft der VUT Sachverständigengesellschaft mbh & Co. KG vom 12.09.24 erhebliche Leistungsbeschränkungen vor, wenn es um die Übernahme der Kosten von Gutachtern geht. 

Letztlich lohnt auch ein Blick auf Bewertungen beispielsweise auf Trustpilot, die teils amüsant, teils erschreckend sind (hier als nicht repräsentative Auswahl für Roland, ERGO, ARAG SE).

Inwieweit die Geschäftspolitik von einigen (wenigen) Rechtsschutzversicherern besonders weitsichtig ist, wenn sie ihren Versicherungsnehmern  vertragsgebundene Anwälte 'vorsetzen', einen schlechten Ruf unter Rechtsanwälten haben,  Leistungen einschränken und sich vor wenig schmeichelhaften Bewertungen kaum retten können, dürfte eher zweifelhaft sein.  

Es ist - beispielsweise - nicht nachvollziehbar, wenn in einem Verkehrsordnungswidrigkeiten-Verfahren ('Blitzer') der mit mehreren Einträgen beim KBA in Flensburg belastete Mandant dank einer erfolgreichen Verteidigung vor einem weiteren Punkt bewahrt wurde, seinem Verteidiger daraufhin vom wiederholt nicht positiv aufgefallenen Rechtsschutzversicherer die Gebühren gekürzt werden und dies dann vom Versicherer auch noch mit nicht ansatzweise einschlägiger Rechtsprechung aus der Sozialgerichtsbarkeit begründet wird (s. Foto -Schadennummer des Rechtsschutzversicherers: 31 0133 1555 8644, AZ hier: 267/24).  Ein Verweis auf die hier vom Sachbearbeiter der Rechtsschutzversicherung offensichtlich angewandten, nicht fallbezogenen kategorischen Kürzungsanweisungen der Konzernführung wäre hier sicherlich zutreffender und ehrlicher gewesen.

Bevor Sie also eine Rechtsschutzversicherung abschließen, informieren Sie sich bitte, damit Sie keine bösen Überraschungen erleben!