Welche Rechtsschutzversicherung Sinn macht*🕵️
*und was Sie sich sparen können
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*und was Sie sich sparen können
Es bestehen zwischen Rechtsanwalt Spangenberg und den diversen Rechtsschutzversicherern keine Ihren Versicherungsschutz möglicherweise beeinträchtigende vertragliche Rahmenvereinbarungen.
Dies bedeutet, dass Rechtsanwalt Spangenberg lediglich von Ihren Weisungen als Mandant oder Mandantin abhängig ist, nicht jedoch von den Vorgaben, die Rechtsschutzversicherer gegenüber ihren durch diese Rahmenvereinbarungen gebundenen 'Vertragsanwälten' machen oder machen können.
Da sich für eine Versicherungsgesellschaft eine vom Vertragsanwalt zu beachtende Begrenzung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit betriebswirtschaftlich 'rechnet', erlassen einige Versicherer den sogenannten Selbstbehalt, wenn sich der Mandant mit dem von der Versicherung empfohlenen 'Vertragsanwalt' zufrieden gibt.
Üblicherweise findet sich dann der Hinweis im Schreiben des Versicherers, wonach sich der Versicherungsnehmer gerne an den dort aufgelisteten Rechtsanwalt XY wenden mag. Ob und inwieweit dieser Vertragsanwalt des Versicherers ein Spezialist ist auf dem angefragten Rechtsgebiet, möglicherweise sogar ein Fachanwaltstitel vorliegt, bleibt mitunter unerwähnt.
Der im Schreiben der Versicherung aufgelistete Rechtsanwalt ist jedenfalls üblicherweise der Vertragsanwalt Ihres Rechtsschutzversicherers, auch wenn dieser nicht als solcher von der Versicherung bezeichnet wird, er sich Ihnen gegenüber üblicherweise nicht als der Vertragsanwalt zu erkennen gibt und es für Sie unklar ist (und bleiben wird), welche Vertragsbeziehungen vorliegen und insbesondere, ob und ggfls. welche Beschränkungen zwischen Ihrer Rechtsschutzversicherung und ihm als deren Vertragsanwalt bestehen.
Sie sollten sich jedoch - so Sie sich für diesen Vertragsanwalt Ihres Rechtsschutzversicherers entscheiden - im Klaren darüber sein, dass dieser Vertragsanwalt bei einigen Rechtsschutzversicherern - wie beispielsweise bei der ARAG SE - eine teils deutlich geringere Vergütung erhält, als ein vertraglich freier Rechtsanwalt und damit zumindest nicht auszuschließen ist, dass sich dies insbesondere auch auf Arbeitseinsatz, Motivation, die Bereitschaft eine Deckungszusage für eine im Interesse des Mandanten liegende Begutachtung (in Ordnungswidrigkeitenverfahren) durchzusetzen und insbesondere den Ehrgeiz, den Fall erfolgreich abzuschließen, auswirken kann.
Ein Beispiel mag dies verdeutlichen:
Von dem Bäcker, der seine Brötchen üblicherweise für 50 Cent/Stück verkauft, wird niemand ernsthaft erwarten, dass diejenigen Brötchen, für die er aufgrund einer Vertragsbindung lediglich 30 Cent/Stück erhält, auch nur annähernd die gleiche Größe und gleiche Qualität aufweisen.
Trau, schau, wem...
*So finden auch Sie eine ⭐⭐⭐⭐⭐-Rechtsschutzversicherung
Soweit Sie auf der Suche nach einer Rechtsschutzversicherung sind, mit der auch Anwälte gerne zusammenarbeiten, bietet sich ein Blick auf die Ergebnisse der Stiftung Warentest aus dem Jahre 2022 an, wonach ADAC, Zürich, Concordia und andere Versicherungsgesellschaften gut abschnitten und von den dort befragten Anwälten empfohlen wurden, während andere Versicherer einen weniger guten Ruf unter den Anwälten hatten.
Hier ein Auszug zu den Ergebnissen der Stiftung Warentest aus dem Anwaltsblatt 'Anwaltsbefragung: Welcher Rechtsschutzversicher ist beliebt? vom 17. Mai 2022':
'Der ADAC heimste bei den Anwältinnen und Anwälten, die mit ihm schon zusammen gearbeitet haben, die meisten positiven Bewertungen ein (82,6 Prozent bei 172 Antworten). Damit konnte er seine Spitzenposition, die er bereits bei der letzten Stiftung Wartentest-Befragung 2019 eingenommen hatte, halten (2019: 87,9 Prozent bei 165 Antworten). [...] Fehlende Kulanzbereitschaft bei Advocard und ARAG SE nahmen jeweils 42 Anwälte zum Anlass für eine (eher) negative Bewertung'.
Auch ist auf deutliche Leistungsunterschiede in Versicherungsbedingungen bei der Übernahme von Verfahrenskosten (Gutachterkosten) hinzuweisen. So nehmen einige Rechtsschutzversicherer (u. a. Advocard und ARAG SE) nach Auskunft der VUT Sachverständigengesellschaft mbh & Co. KG vom 12.09.24 teils erhebliche Leistungsbeschränkungen vor, wenn es um die Übernahme der Kosten von Gutachtern geht. Dies geht demnach so weit, dass einige Versicherer Leistungen - vertragswidrig - vorenthalten.
Letztlich lohnt auch ein Blick auf - selbstverständlich kritisch zu würdigende - Rezensionen beispielsweise auf Trustpilot, die teils amüsant, teils erschreckend sind (hier als nicht repräsentative Auswahl für Roland, ARAG SE).
Seit Jahren veröffentlicht die BaFin im Jahresbericht eine nach Versicherungsunternehmen und -sparten aufgeschlüsselte Beschwerdestatistik. Sie ist auf der Internetseite der BaFin abrufbar. Die Beschwerdestatistik gibt an, wie viele Beschwerden die BaFin im jeweiligen Jahr (hier als Beispiel für 2023) abschließend bearbeitet hat. Darüber, ob die bearbeiteten Beschwerden begründet sind und damit auch über die Qualität des Versicherungsgeschäfts, trifft die Statistik (leider) keine Aussage. Allerdings ist die Statistik zumindest ein gutes Indiz dafür, welche Versicherung es 'geschafft' hat, die höchste Anzahl an Beschwerden auf sich zu vereinen. Möglicherweise verfolgt die ein oder andere Unternehmensführung auch einen Trend des 'Delay, Deny, Defend' aus dem amerikanischen Wirtschaftsraum ('Zulässige Verteidigungsstrategie oder Betrug am Versicherten?').
Abschließend soll aus Anwaltssicht Folgendes nicht unerwähnt bleiben:
Inwieweit die Geschäftspolitik einiger, glücklicherweise nur sehr weniger Rechtsschutzversicherer besonders weitsichtig ist,
wenn sie ihren arglosen Kunden vertraglich an die Versicherung gebundene Anwälte 'empfehlen'
einen ramponierten Ruf unter Rechtsanwälten haben
Leistungen bei Gutachten einkürzen und
sich vor Negativ-Bewertungen ihrer Kundschaft kaum retten können
dürfte eher zweifelhaft sein.
Falls noch Zweifel bestehen, welche Rechtsschutzversicherung sich am ehesten für Sie eignet, bietet sich - gerade dann, wenn Sie auf eine bestmögliche anwaltliche Vertretung angewiesen sind - evtl. eine Nachfrage beim Anwalt Ihres Vertrauens an. Dieser ist regelmäßig in der Lage, Ihnen eine Empfehlung dahingehend auszusprechen, mit welchen Versicherungen er gerne zusammen arbeitet und welche Gesellschaft aus seiner Sicht nicht/auf gar keinen Fall zu empfehlen ist.
Nachfolgend eine Rezension zu einem Rechtschutzversicherer (auf Trustpilot):