Welche Rechtsschutzversicherung Sinn macht*🕵️  

*und was Sie sich sparen können

Rechtsanwalt Spangenberg rechnet als nicht vertraglich gebundener, und damit als vertragsfreier Rechtsanwalt mit allen am Markt befindlichen Rechtsschutzversicherungsgesellschaften ab.  Die Abrechnung erfolgt zumeist unkompliziert, reibungslos und ohne Meinungsverschiedenheiten.

Es bestehen zwischen Rechtsanwalt Spangenberg und den diversen Rechtsschutzversicherern keine Ihren Versicherungsschutz möglicherweise beeinträchtigende vertragliche Rahmenvereinbarungen. 

Dies bedeutet, dass Rechtsanwalt Spangenberg lediglich von Ihren Weisungen als Mandant oder Mandantin abhängig ist, nicht jedoch von den Vorgaben, die Rechtsschutzversicherer gegenüber ihren durch diese Rahmenvereinbarungen gebundenen 'Vertragsanwälten' machen oder machen können. 

Da sich für eine Versicherungsgesellschaft eine vom Vertragsanwalt zu beachtende Begrenzung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit betriebswirtschaftlich 'rechnet', erlassen einige Versicherer den sogenannten Selbstbehalt, wenn sich der Mandant mit dem von der Versicherung empfohlenen 'Vertragsanwalt' zufrieden gibt. 

Üblicherweise findet sich dann der Hinweis im Schreiben des Versicherers, wonach sich der Versicherungsnehmer gerne an den dort aufgelisteten Rechtsanwalt XY wenden mag.  Ob und inwieweit dieser Vertragsanwalt des Versicherers ein Spezialist ist auf dem angefragten Rechtsgebiet, möglicherweise sogar ein Fachanwaltstitel vorliegt, bleibt mitunter unerwähnt. 

Der im Schreiben der Versicherung aufgelistete Rechtsanwalt ist jedenfalls üblicherweise der Vertragsanwalt Ihres Rechtsschutzversicherers, auch wenn dieser nicht als solcher von der Versicherung bezeichnet wird, er sich Ihnen gegenüber üblicherweise nicht als der Vertragsanwalt zu erkennen gibt und es für Sie unklar ist (und bleiben wird), welche Vertragsbeziehungen vorliegen und insbesondere, ob und ggfls. welche Beschränkungen zwischen Ihrer Rechtsschutzversicherung und ihm als deren Vertragsanwalt bestehen. 

Sie sollten sich jedoch - so Sie sich für diesen Vertragsanwalt Ihres Rechtsschutzversicherers entscheiden - im Klaren darüber sein, dass dieser Vertragsanwalt bei einigen Rechtsschutzversicherern - wie beispielsweise bei der ARAG SE - eine teils deutlich geringere Vergütung erhält, als ein vertraglich freier Rechtsanwalt und damit zumindest nicht auszuschließen ist, dass sich dies insbesondere auch auf Arbeitseinsatz, Motivation, die Bereitschaft eine Deckungszusage für eine im Interesse des Mandanten liegende Begutachtung (in Ordnungswidrigkeitenverfahren) durchzusetzen und insbesondere den Ehrgeiz, den Fall erfolgreich abzuschließen, auswirken kann. 

Ein Beispiel mag dies verdeutlichen:  

Von dem Bäcker, der seine Brötchen üblicherweise für 50 Cent/Stück verkauft, wird niemand ernsthaft erwarten, dass diejenigen, für die er aufgrund einer Vertragsbindung lediglich 30 Cent/Stück erhält, auch nur annähernd die gleiche Größe und gleiche Qualität aufweisen. 


*So finden auch Sie die richtige Rechtsschutzversicherung⭐

Soweit Sie auf der Suche nach einer Rechtsschutzversicherung sind, mit der auch Anwälte gerne zusammenarbeiten, bietet sich unbedingt ein Blick auf die Ergebnisse der Stiftung Warentest aus dem Jahre 2022 an, wonach ADAC, Zürich, Concordia und andere Versicherungsgesellschaften gut abschnitten und von den dort befragten Anwälten empfohlen wurden, während andere Versicherer einen weniger guten Ruf unter den Anwälten hatten. Hier ein Auszug zu den Ergebnissen der Stiftung Warentest aus dem Anwaltsblatt 'Anwaltsbefragung: Welcher Rechtsschutzversicher ist beliebt? vom 17. Mai 2022':

'Der ADAC heimste bei den Anwältinnen und Anwälten, die mit ihm schon zusammen gearbeitet haben, die meisten positiven Bewertungen ein (82,6 Prozent bei 172 Antworten). Damit konnte er seine Spitzenposition, die er bereits bei der letzten Stiftung Wartentest-Befragung 2019 eingenommen hatte, halten (2019: 87,9 Prozent bei 165 Antworten). [...] Fehlende Kulanzbereitschaft bei Advocard und ARAG SE nahmen jeweils 42 Anwälte zum Anlass für eine (eher) negative Bewertung'.

Auch ist auf deutliche Leistungsunterschiede in Versicherungsbedingungen bei der Übernahme von Verfahrenskosten (Gutachterkosten) hinzuweisen. So nehmen einige Rechtsschutzversicherer (u. a. Advocard und ARAG SE) nach Auskunft der VUT Sachverständigengesellschaft mbh & Co. KG vom 12.09.24 teils erhebliche Leistungsbeschränkungen vor, wenn es um die Übernahme der Kosten von Gutachtern geht. 

Letztlich lohnt auch ein Blick auf - selbstverständlich kritisch zu würdigende - Rezensionen beispielsweise auf Trustpilot, die teils amüsant, teils erschreckend sind (hier als nicht repräsentative Auswahl für Roland, ARAG SE).

Die ARAG SE bietet als derzeit (Stand: Januar 2025) einzige Versicherung eine sogenannte 'Verkehrsrechtsschutzsofort'' in Ordnungswidrigkeitenverfahren an, übernimmt also die Anwaltskosten, wenn der Bußgeldbescheid schon da ist. Der Abschluss einer solchen Versicherung kann jedoch - unabhängig von der seit einigen Jahren nicht selten als problembehaftet empfundenen Zusammenarbeit mit der Schadenabteilung der ARAG SE - nicht empfohlen werden, zumal die Kosten relativ hoch sind: 421 Euro ( für ein Fahr­zeug) und 485 Euro (mehrere Fahr­zeuge) beträgt der ARAG SE - Jahres­beitrag (Stand: Januar 2025). Da der Vertrag bei der ARAG SE mindestens 3 Jahre lang läuft, zahlen Sie für diese (reine Verkehrsrechtsschutz-)Versicherung also insgesamt deutlich über 1.000 Euro.

Abschließend soll aus Anwaltssicht noch Folgendes nicht unerwähnt bleiben:

Inwieweit die Geschäftspolitik einiger, glücklicherweise nur sehr weniger Rechtsschutzversicherer besonders weitsichtig ist, 

dürfte eher zweifelhaft sein.

Nachfolgend Rezensionen zur Arbeit von 'Vertragsanwälten' eines Rechtschutzversicherers auf Trustpilot (eine Auswahl):

Bevor Sie also eine Rechtsschutzversicherung abschließen, informieren Sie sich bitte, damit Sie keine bösen Überraschungen erleben!