Profilierter
Anwalt für Verkehrsrecht
gesucht?
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht* mit über 20 Jahren Berufserfahrung als Rechtsanwalt vertrete ich Ihre Interessen in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten - kompetent, engagiert und ergebnisorientiert.
Fachanwalt für Verkehrsrecht und IT-Recht - Rechtsanwalt Kurt Spangenberg
Expertise & Erfolg
Bei Beauftragung eines Rechtsanwaltes im Verkehrsrecht erwarten Sie eine realistische Einschätzung Ihrer Chancen und Risiken, sowie überdurchschnittliche Rechtskenntnisse und große Berufserfahrung für die Durchsetzung Ihrer Interessen.
Rechtsanwalt Spangenberg arbeitet seit vielen Jahren hoch spezialisiert als Fachanwalt für Verkehrsrecht und verfügt über besondere Erfahrung in der zielführenden Bearbeitung von Verkehrsmandaten bei
Verkehrsordnungswidrigkeiten (zB Vorwurf Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Abstandsverstoß, Überladung)
Verkehrsstraftaten (zB Vorwurf der Trunkenheit, Unfallflucht, Körperverletzung, Fahren ohne Fahrerlaubnis)
Zivilsachen (Verkehrsunfälle, 'Dieselskandal', Widerrufsjoker, Gewährleistungsansprüche, Rückabwicklung von KfZ-Kaufverträgen)
Verwaltungsverfahren (Fahreignungsgutachten, MPU-Vorbereitung (nach Alkohol- oder BTM-Fahrt), Anerkennung EU-Führerschein).
Sowohl die Beratung, als auch die Vertretung durch Rechtsanwalt Spangenberg ist durch Kompetenz, Effizienz und Pragmatismus geprägt. Zu seinen zahlreichen, seit vielen Jahren auch bundesweit vertretenen Mandanten zählen neben Privatpersonen, Berufskraftfahrern und Fuhrunternehmen auch Autohäuser, die sich in verkehrsrechtlichen Belangen professionell und ergebnisorientiert vertreten lassen und dennoch darauf vertrauen möchten, dass die Kosten von ihrer Rechtsschutzversicherung (soweit vorhanden) übernommen werden und keine über die gesetzlichen Gebühren (RVG) hinausgehenden Kosten berechnet werden. Es bestehen zudem Kooperationen mit renommierten Verkehrsgutachtern, hochqualifizierten Verkehrspsychologen (u. a. in Verkehrsstrafsachen wichtig) und - überregional - mit auf Verkehrsordnungswidrigkeiten spezialisierten Kollegen.
Die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung wird üblicherweise von Beginn an (Deckungsanfrage)über den Rechtsanwalt geführt, es bedarf lediglich der Übersendung Ihrer dortigen Kontaktdaten, also den Namen der Versicherungsgesellschaft und der Versicherungsnummer. Eine vertragliche Abhängigkeit (sog. 'Rahmenvertrag') von einer Rechtsschutzversicherung besteht nicht. Dadurch besteht auch nicht die Gefahr, gerade bei Kostenfragen (Gutachten etc) Ihre legitimen Interessen gegenüber denjenigen Ihres auf üblicherweise höchstmögliche Sparsamkeit bedachten Rechtsschutzversicherers abwägen zu müssen.
Von Rechtsanwalt Spangenberg - im Verkehrsrecht - zugunsten seiner Mandanten erstrittene Entscheidungen vor Amtsgerichten (AG) bis hin zu Oberlandesgerichten (OLG) finden sich auf einschlägigen Online-Portalen wieder, so z. B. auf dem viel beachteten beck-blog des Richters am Amtsgerichts Krumm, der dort u. a. von Rechtsanwalt Spangenberg erzielte, ausgewählte Entscheidungen kommentiert wie z. B.
Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 10.11.2021 - 4 Rb 26 Ss 897/21
Auf dejure.de - eingestellt von dem Richter am Oberlandesgericht Hamm a. D. Detlef Burhoff (www.burhoff.de) finden sich weitere Veröffentlichungen ausgewählter, von Rechtsanwalt Spangenberg erzielter Entscheidungen:
Landgericht Oldenburg, Beschl. v. 03.02.2022 - 2 Qs 40/22,
Amtsgericht Oldenburg, Beschl. vom 03.11.2021 - 29 OWi 775 Js 56106/20 (342/21),
Amtsgericht Aurich, Urt. v. 14.10.2020 - 6 OWi 210 Js 14352/20 (133/20),
Amtsgericht Osnabrück, Beschl. v. 31.01.2019 - 206 OWi 13/19),
Amtsgericht Meppen, Urteil vom 17.06.20 - 3 C 372/20 (auf dem Fachportal 'Unfallregulierung effektiv' des IWW Instituts).
In der überörtlichen Tagespresse wird Rechtsanwalt Spangenberg zudem im Weser-Kurier vom 15.04.2021 im Zusammenhang mit einem zu Unrecht jahrelang auch von vielen Gerichten für zuverlässig erachteten Geschwindigkeitsmessgerät erwähnt:
"Schon seit Längerem weiß Kurt Spangenberg, Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Cloppenburg, um die Unzuverlässigkeit der Leivtec-XV3-Geräte. Diese hätten bei Vergleichsmessungen mit anderen Fabrikaten bis zu acht Stundenkilometer mehr angezeigt. „Das kann den Unterschied ausmachen zwischen Fahrverbot und kein Fahrverbot“, betont Spangenberg."
In einem Artikel der Nordwestzeitung vom 11.05.2021wird von einer von Rechtsanwalt Spangenberg erstrittenen Wiederaufnahmeentscheidung nach Fehlurteil infolge fehlerhaftem Geschwindigkeitsmessgerät berichtet:
Zudem wird Rechtsanwalt Spangenberg von der Stiftung Warentest bei Widerrufen im Rahmen der Rückabwicklung von Auto-Kreditverträgen empfohlen unter der Rubrik
Vielen Dank für Ihre Empfehlungen...
Rechtsanwalt Spangenberg unterwegs - Vorwurf: Geschwindigkeitsüberschreitung - Messgerät: ES 3.0