Mietrecht

Mietminderung wegen falscher Größenangabe im Mietvertrag ?

Mietrechtliche Streitigkeiten spielen im alltäglichen Leben eine große Rolle. Viele Menschen im Landkreis Cloppenburg wohnen zur Miete und die meisten Kaufleute sind auf gemietete Räumlichkeiten angewiesen. Das Mietrecht ist darauf ausgelegt, Interessenkollisionen zwischen Vermietern und Mietern zu regeln.

Insbesondere gibt es Streitigkeiten

  • zur Kündigung des Mietverhältnisses (z. B. wegen Eigenbedarf des Vermieters)
  • zur Miethöhe
  • zu den Nebenkosten
  • zum Mietvertrag
  • zu Reparaturen
  • zur Modernisierung
  • zu Rechten, Pflichten und Aufgaben des Mieters
  • zu den Formalien einer Kündigung.

Lediglich beispielhaft sei hier ein Fall geschildert, in welchem der gewerbliche Mieter von einer ausserordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses bedroht war.

Nachdem hohe Mietzinsrückstande aufgelaufen waren, machte der Vermieter von seinem Recht auf fristlose Kündigung des Mietverhältnisses Gebrauch. Bei Durchsicht des Mietvertrages fiel auf, dass dass die im Mietvertrag angegebene Mietfläche nicht mit der tatsächlich vorhandenen Mietfläche übereinstimmte und um ca. 22 % darunter lag.

Um diesen Prozentsatz (22 %) wurde dann die Miete für die zurückliegende Zeit gemindert und gegen die ausständige Miete aufgerechnet. Da der geminderte Betrag über dem Betrag lag, den der Vermieter forderte, wurde die Kündigung unwirksam.

Nachdem um die Angelegenheit prozessiert wurde, erging - nach Rücknahme der zunächst eingelegten Berufung - ein rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts Cloppenburg vom 10.02.2012 (AZ:21 C 1210/11), in welchem die Rechtsposition des Mieters bestätigt und die Kündigung für unwirksam erklärt wurde.

Für den Mieter hatte das Urteil zur Folge, dass er für die gesamte Dauer des fünfjährigen Mietvertrages bis zu dessen Beendigung - also nicht nur für die Vergangenheit, sondern angesichts der Indizwirkung des Urteils auch für die Zukunft - eine um 22 % geminderte Miete zu zahlen hatte, was ihm letztlich eine Ersparnis von immerhin 39,240,00 € (netto) einbrachte (Berechnung: 22 % von 2.975,00 € = 654,00 € x 12 Monate x 5 Jahre).

Schadensersatz gegen den Mieter ?

Da Vermieter und Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht immer im Guten auseinander gehen, entzündet sich zuweilen Streit darüber, wer für mögliche Schäden am/im Mietobjekt aufzukommen hat. Hierbei ist es grundsätzlich Sache des Vermieters, seine behaupteten Ansprüche nicht nur detailliert darzustellen, sondern auch zu beweisen. Dass dieses ein schwieriges und zuweilen auch aussichtsloses - und kostspieliges - Unterfangen sein kann, beweist das Urteil des Amtsgerichtes Cloppenburg vom 08. Mai 2014, bei welchem der Vermieter mit seiner Schadensersatzklage über ca. 8.600,00 € scheiterte.

Das Urteil ist - noch - nicht rechtskräftig, zumal der Vermieter im Juni 2014 Berufung gegen das Urteil eingelegt hat. Eine - rechtskräftige - Entscheidung ist im Frühjahr/Sommer 2015 zu erwarten.